Solidarität mit Bjeen Alhassan gegen Diskriminierung an Hochschulen

*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.* Der fzs solidarisiert sich mit Bjeen Alhassan und allen weiteren Student*innen,
die von Diskriminierung an Hochschulen betroffen sind.Der fzs setzt sich für die Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen
flächendeckend ein und fordert die Hochschulleitungen auf, diese zugänglich und
mit ausreichenden (Finanz-)Mitteln auszustatten.Der fzs fordert, dass Professor*innen und Dozent*innen die mit rechtem
Gedankengut auffällig geworden sind, überprüfen zu lassen, da diesen keine
Machtposition und somit kein Lehrauftrag zustehen sollte.
Begründung
Der Fall Bjeen Alhassan der mittlerweile bundesweiten Aufmerksamkeit erlangt hat und dem
durch eine Solidaritätsbekundung von über 25 Verbänden ihre Unterstützungsaussprachen steht
stellvertretend für viele weitere Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen. Dieser Fall zeigt,
wie dringend notwendig unabhängige Antidiskriminierungsstellen sind und wie das Machtgefälle
von Studentin zu Professorin ausgenutzt werden kann.
Beschreibung vom Fall Bjeen Alhassan:
Bjeen Alhassan hat für ihr Engagement für Frauen aus Syrien den Nationalen Integrationspreis der
Bundesregierung 2020 verliehen bekommen. Die Preisträgerin, deren Masterarbeit auch im
Zusammenhang mit ihrem Engagement steht, hat ihr Studium 2019 beendet. Die Freude über den
Studienabschluss und den Preis wurde ihr jedoch durch ihren betreuenden Professor geraubt.
Nach der abschließenden Bewertung ihrer Arbeit und dem Abschluss des Studiums an der
Hochschule Emden/Leer hat sie sich in Interviews mit dem NDR und der taz sowie zuletzt in
Beiträgen in den Sozialen Medien zur Diskriminierung an der Hochschule und den Erfahrungen
mit ihrem Masterarbeit-Betreuer Professor Reiner Osbild geäußert. Osbild ist AfD-Politiker und in
der Vergangenheit mehrfach durch rassistische Äußerungen in Erscheinung getreten. Jetzt verklagt
Osbild seine ehemalige Studentin wegen angeblicher Rufschädigung auf 25.000 Euro
Schmerzensgeld. Nach einer ersten Verhandlung vom Hamburger Landgericht schätzt das Gericht,
dass Bjeen wahrscheinlich freigesprochen werden wird. Nur ein Anklagepunkt sei noch nicht ganz Bjeen Alhassan gilt unsere volle Solidarität und Unterstützung.