PM: Heizkostenzuschuss light für Studierende

*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*

Im Bundestag wurde am Mittwoch, 02. Februar 2022, das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen, das Haushalten mit geringen finanziellen Ressourcen bei den gestiegenen Energiepreisen helfen soll. Zu den Gruppen die diesen einmaligen Zuschuss erhalten sollen gehören auch Studierende die BAföG beziehen. Als bundesweite Studierendenvertretung freuen wir uns, dass Studierende überhaupt mitgedacht wurden. Die konkrete Ausgestaltung jedoch reicht nicht und die Umsetzung lässt viele Fragen offen. Sie zeigt, dass die Stellungnahmen von uns und anderen Studierendenverbänden in keiner Weise berücksichtigt wurden.

„Die Idee einer finanziellen Unterstützung für Haushalte mit geringen finanziellen Ressourcen ist sehr begrüßenswert, denn der rasante Anstieg der Energiepreise trifft diese Haushalte stärker als andere. Dass Studierende aber 20€ weniger bekommen sollen als die anderen gesellschaftlichen Gruppen die im Gesetz berücksichtigt werden, erschließt sich uns absolut nicht. Haben Studierende etwa weniger Heizkosten als andere Statusgruppen? Auch dafür, dass die Studierenden diese Unterstützung als einzige Gruppe zunächst beantragen müssen und sie nicht per se erhalten, gibt es in unseren Augen keine schlüssigen Gründe oder Erklärungen.“, ist Matthias Konrad aus dem Vorstand des fzs überzeugt.

Lone Grotheer, ebenfalls Mitglied im Vorstand des fzs, sieht die Begrenzung des Heizkostenzuschusses auf Studierende, die BAföG erhalten, besonders kritisch: „Nicht nur Studierende die BAföG beziehen haben einen engen Finanzrahmen. Andere Studierende mit wenig Geld haben ebenfalls Probleme, neben den stetig steigenden Heizkosten ihre anfallenden Ausgaben finanzieren zu können. Hinzu kommt, dass nur noch 11% aller Studierenden BAföG erhalten. So wird der Empfänger*innenkreis weiter eingeschränkt – es geht also nicht darum, allen Studierenden in prekären Lagen zu helfen. Gleiches gilt beispielsweise für Auszubildende oder Schüler*innen die nicht mehr Zuhause wohnen. Das Heizkostenzuschussgesetz bezieht somit bei weitem nicht alle Personen denen dieser Zuschuss helfen würde und sollte ein und ist unzureichend!“