Statement: Lebenslanges Lernen, Massive Online Courses und Micro-Credentials

*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*

Beschlossen vom 63. AS (2020)

Seit dem Paris-Communiqué der Bologna-Minister*innen-Konferenz 2018 wird
Digitalisierung eine wichtige Rolle in der Hochschulbilung beigemessen, und ihre
Rolle im Kontext des Lebenslangen Lernens immer wieder betont. Auch entsteht im
Bildungsbereich ein immer breiteres Angebot von partikularen Bildungseinheiten
zur Fort- und Weiterbildung. Dazu zählen bspw. Massive Open Online Courses
(MOOC’s), die ebenfalls in Hochschulen eingesetzt werden. Um die Vergabe und
Anerkennung sogenannter Micro-credentials (MC’s) werden in diesem Kontext
aktuell Diskussionen auf bildungspolitischer Ebene geführt. Der fzs sieht daher
die Notwendigkeit sich zu diesen Angeboten zu positionieren.

Grundsätzlich ist festzuhalten: Digitalisierung im Hochschulbereich darf nicht
zum Selbstzweck werden, sondern kann lediglich als Mittel für bessere
Hochschulbildung dienen. Bei zielgerichteter und maßvoller Implementierung hat
Digitalisierung das Potenzial, die Qualität von Bildung zu verbessern, bei
falscher Umsetzung kann sie jedoch auch zu Qualitätsminderung führen. Deshalb
muss die Art und Weise wie bspw. MOOC’s eingesetzt werden, im Kontext dessen
betrachtet werden, wie Lebenslanges Lernen gestaltet sein muss.

Gemäß seiner Beschlüsse von 1998 (1) , 2000 (2) und 2012 (3) hält der fzs fest,
dass Lebenslanges Lernen nicht als beschönigendes Wort genutzt werden darf, um
Neoliberalisierung, Selbstoptimierung und Arbeitsmarktorientierung zu
rechtfertigen. Stattdessen setzt sich der fzs für Lebenslanges Lernen in dem
Sinne ein, dass Zugangshürden im Bildungssystem abgebaut werden müssen und
Informal Learning, also außerhalb der Hochschule erlangtes Wissen, anerkannt
wird.

MOOC’s – A thing we already talked about, but here again

MOOC’s steht für „Massive Open Online Course“ und bezeichnet Online-Kurse, die
für eine große Teilnehmerzahl konzipiert sind. MOOCS sind teilweise durch ihre
Kostenpflicht zugangs- und zulassungsbeschränkt, teilweise aber auch offen
zugänglich. Die Kurse bestehen meistens aus einer Anzahl an Videos. Je nach
Konzept werden sie von kurzen Multiple Choice Fragen oder anderen Elementen
ergänzt. Häufig werden MOOC’s von privaten Anbietern angeboten. In den meisten
Fällen sind MOOC’s nicht auf dem Qualitätsniveau, das erforderlich ist, um
tatsächliche Hochschulbildung zu ersetzen oder als diese gelten zu können.
Teilweise werden MOOC’s dennoch an Hochschulen genutzt. Ist dies der Fall,
müssen die eingesetzten MOOC’s unserer Ansicht nach den allgemeinen
Qualitätsanforderungen der Hochschule Rechnung tragen. Ein Monitoring bei der
Entwicklung der Kurse und geschlossene Feedbackschleifen sind dabei von
wesentlicher Bedeutung. Die Beteiligung der Studierenden an der (Weiter-
)Entwicklung von MOOC’s muss sichergestellt sein, und die Beteiligung muss über
die Bereitstellung von Feedback am Ende eines Online-Kurses hinausgehen.

Unserer Ansicht nach dürfen MOOCs nicht als Ersatz für die Nichtverfügbarkeit
von traditionellem Face-to-Face-Learning in Vorlesungen und Seminaren oder im
Sinne der unternehmerischen Hochschule zur Kostenreduzierung genutzt werden – im
Gegenteil, die Implementierung von qualitativ hochwertigem E-Learning oder
Blended Learning erfordert Investitionen. MOOC’s müssen daher als zusätzliche
Angebote verstanden werden, die punktuell die bestehenden Lehrformen erweitern
können. Etwa können MOOC’s eingesetzt werden, um die durch Verpflichtungen
zeitlich eingeschränkten Student*innen zu entlasten und die aus der
Präsenzpflicht entstehenden Hürden im Studium abzubauen. Mit einem solches
Angebot kann den vielfältigen Lebensentwürfen der Studierenden Rechnung getragen
werden(4).

Kostenpflichtige MOOC’s lehnt der fzs ab. Bildung, egal ob informelle Bildung,
Hochschulbildung, oder Weiterbildung, muss ein freies Gut bleiben, und darf
nicht kommodifiziert werden. Die durch die Kosten entstehenden finanziellen
Hürden stellen einen Ausschluss von Bildung dar. Kostenpflichtige MOOC’s tragen
außerdem zu einer Warenförmigkeit von Bildung bei und schlagen in die Kerbe
von profitorientierten Bildungsträgern. In diesem Sinne dürfen MOOC’s nicht
eingesetzt werden.

Während die MOOCs darauf abzielen, eine große Anzahl von Menschen zu erreichen,
wird im Anschluss an sie die virtuelle Mobilität auch im Kontext der European
University Alliances diskutiert.

Auch in diesem Falle gilt: MOOC’s wie auch virtuelle Mobilität können nicht
eine echte Mobilität, wie Auslandssemester ersetzen, und können lediglich als
„Add-on“ verstanden werden. MOOC’s dürfen nicht genutzt werden, um unter dem
Deckmantel der „sozialen Dimension“ eben jene Gruppe als an Mobilität beteiligt
anzusehen, die derzeit von ihr ausgeschlossen sind. Das sind v.a. Studierende
mit einem schwachen sozio-ökonomischen Hintergrund oder Studierende mit
Beeinträchtigung. Stattdessen müssen finanzielle Strukturen geschaffen werden,
die physische Mobilität für alle ermöglichen, die daran teilhaben wollen.

Micro-credentials – Zertifikate ersetzen keine Bildung

Micro-credentials (MC’s) sind Zertifikate, die für den erfolgreichen Abschluss
eine Bildungseinheit zu einer spezifischen Fähigkeit vergeben werden. Beispiele
wären Zertifikate für das Erlernen einer bestimmten Programmiersprache,
Präsentationstechniken oder Officeprogramme. Bisher gibt es keine einheitliche
Definition, welche Zertifikate als MC’s bezeichnet werden können. Unter anderem
ist nicht klar, wie kleinteilig eine Bildungseinheit sein kann oder sollte, oder
ab welcher „Menge“ von vermittelten Wissen das Zertifikat vielleicht gar nicht
mehr als MC gesehen werden kann. Insgesamt wird der Begriff meist für
Zertifikate für Kurse verwendet, die kürzer als ein Studiengang sind und
jederzeit flexibel gelernt werden können.

Bisher bieten vor allem privatwirtschaftliche Plattformen MC’s an, die häufig
kostenpflichtig sind. Zertifizierung gegen Bezahlung verstärkt den Trend der
Kommodifizierung der Bildung zusätzlich. Diese Kommodifizierung wird umso
deutlicher, wenn MC’s genauso wie Gamification Badges eingesetzt werden.
Gamification Badges sollen Lernende symbolisch für erreichte (Lern-)Erfolge
belohnen. Sie dienen zum einen als Zielvorgaben als auch als positiver
Bestätigungsmechanismus, der Lernende dazu motivieren soll weitere Badges zu
verdienen. Damit sind Badges auch ein Instrument um Lernende an die jeweilige
Plattform zu binden und unter Umständen zum Kauf bezahlter Angebote zu
animieren. Außerdem bieten sie die Möglichkeit, Nutzer*innen über Bestenlisten
miteinander in Konkurrenz zu setzen, was diese ebenfalls motivieren soll, mehr
Zeit auf der Plattform zu verbringen und damit mehr Badges zu erreichen. Damit
wird deutlich, wie durch Gamification in Lernumgebungen schnell falsche Anreize
gesetzt werden können. Anstatt um die Aneignung von Wissen kann es schnell nur
noch um die Anhäufung bunter Symbole gehen. Aus Lernenden werden damit schnell
Pokémon-Trainer*innen.

In bildungspolitischen Diskursen ist aktuell die Forderung zu hören, dass MC’s
in Zukunft sowohl von Hochschulen anerkannt, als auch vergeben werden sollen.
Bereits bestehende Qualitätssicherungsmechanismen sollen dahingehend ausgeweitet
werden. Das Versprechen ist: Höhere Flexibilität der Bildungswege, leichtere
Anerkennung von außeruniversitärer Bildung (informal learning) und Lebenslanges
Lernen. Alles gute Ziele, doch es sollte nicht aus dem Blick verloren werden,
dass MC’s im schlimmsten Fall zu einer Auslagerung der Lehre an private
Anbieter*innen führen, die in Zeiten immer stärkerer Kommodifizierung zu
Bezahleinheiten ausufern können. Ein Beispiel, wie kürzere Lerneinheiten im
hochschulischen Kontext bereits profitorientiert eingesetzt werden, sind viele
der angebotenen Summerschools. Für diese ein- bis zweiwöchige Ferienakademien
müssen die Studierenden meist viel Geld zahlen.

Der aktuelle bildungspolitische Diskurs um die Erweiterung der Hochschulbildung
um kleinere Lerneinheiten zielt darauf ab, das auch Hochschulen in den
lukrativen Markt der beruflichen Weiterbildung einsteigen. Sie sollen noch
stärker unter Druck geraten, sich mit kommodifizierten Angeboten unternehmerisch
zu zeigen, etwa indem Angebote wie die „Bezahl“-Master ausgeweitet werden. Damit
wird ein Verständnis von Bildung verstärkt, das vor allem mit Selbstoptimierung
und Arbeitsmarktorientierung zu tun hat.

Auch wenn das Ziel, Micro-credentials in die Hochschulbildung zu integrieren
Vorteile hat – neben den bisher genannten müssten Studierende in Deutschland im
besten Fall an öffentlichen Hochschulen kein Geld für die Zertifikate bezahlen –
handelt es sich unserer Ansicht nach um eine Scheindebatte. Wenn die Lissabon-
Konvention umgesetzt werden würde, wäre es bereits jetzt möglich, Micro-
credentials und andere Formen des Informal Learnings an der Hochschule
anerkennen zu lassen. Anstatt Geld, Zeit und Energie in neue Qualitätsstandards
und technische Lösungen zu investieren, wären diese Ressourcen besser in der
Implementierung der Lissabon-Konvention angelegt.

Die Mitgliederversammlung des fzs möge daher beschließen:

Der fzs fordert eine konsequente Umsetzung der Lissabon-Konvention

Kostenpflichtige Bildungsangebote lehnt der fzs ab, ein Grundrecht auf
freien Bildungszugang muss gewährleistet sein

Der fzs sieht Gamification Badges in Lernumgebungen und mehr Zertifikate
äußerst kritisch

Der fzs hält fest, wenn Lebenslanges Lernen eingesetzt wird, um
Neoliberalisierung, Selbstoptimierung und Arbeitsmarktorientierung zu
rechtfertigen, wird der Begriff verfehlt. Diese Verwertungslogiken lehnt
der fzs ab.

Stattdessen muss Lebenslanges Lernen als Abbau von Zugangshürden genutzt
werden. Des Weiteren muss eine Anerkennung von Informal Learning gesichert
werden.

MOOC’s dürfen bereits bestehende Lehrangebote nicht unter dem reinen
Gesichtspunkt der Kosteneinsparung ersetzen

MOOC’s müssen als Zusatzangebot zur Hochschulbildung verstanden werden

MOOC’s müssen, wenn sie im Hochschulkontext genutzt werden, den
Qualitätsstandards dervon Hochschulen genügen

An der (Weiter-)Entwicklung und in der Evaluation der MOOC’s müssen
Studierende beteiligt werden

Virtuelle Mobilität darf echte Mobilität nicht ersetzen

Virtuelle Mobilität muss als Zusatzangebot zur Mobilität verstanden werden

Reale Mobilität muss durch finanzielle und soziale Sicherungsstrukturen im
Ausgangs- und Zielland gewährleistet werden

___________

Fußnoten:

(1) https://www.fzs.de/1998/12/30/eckpunkte-fuer-eine-qualitative-studienreform/
(1998) vor allem Abschnitt Lebensbegleitendes Lernen

„Lebensbegleitendes Lernen kann daher nicht bedeuten, Bildungsangebote lediglich
formal zu verkürzen und in dosierten Portionen auf die gesamte Lebensspanne
umzuverteilen, wie es einem gängigen neoliberalen Verständnis von
„Modularisierung“ und „Lebenslangem Lernen“ entspricht. Eine Bildungsreform, die
lebensbegleitendes Lernen ermöglicht, darf folglich erst recht nicht auf eine
finanzielle und strukturelle Abwertung des staatlichen Bildungssystems zugunsten
eines privaten Weiterbildungsmarktes hinauslaufen.“

(2) https://www.fzs.de/2000/11/28/bildungspolitik-und-sozialpolitik/ (2000)

„Unter dem Schlagwort ”Lifelong Learning” wird die individuelle
Verantwortlichkeit der Menschen, sich selbst beschäftigungsfähig zu halten,
weiter vorangetrieben. Lebenslanges Lernen ist ein herrschaftsstabilisierendes
Projekt, kein emanzipatorisches, wie das früher vielleicht einmal konzipiert
war. Das lebenslange Lernen dient nicht der eigenen Freude am Lernen, dem
Wissensdurst oder der Selbstverwirklichung, sondern dient der Anpassung an den
Markt und bedeutet eine Ausbeutung menschlichen Lernens. Das Konzept sieht vor,
daß Menschen aufgrund immer schnelleren und neueren Wissens in ihrer
Erstausbildung gar nicht ”alles” lernen können, sondern nur Methoden des Lernens
lernen und sich dann später ein Leben lang selbständig weiterbilden – auf eigene
Kosten versteht sich. Das Deckmäntelchen der lebenslangen Fortbildung wird also
benutzt um eine individuelle Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt auf Kosten des
Individuums und nach ständig wechselnden Wünschen und Ansprüchen von Wirtschaft
und Politik zu erreichen. Flexibilität heißt also flexibel auf die Ansprüche des
Marktes reagieren und nicht etwa die Ermöglichung des Lebens verschiedener
Lebensentwürfe oder gar ein Reagieren auf den Trend zur Heterogenität der
Biographien.“

(3) https://www.fzs.de/2012/08/05/employability-als-teil-eines-weiten-bildungsbegriffs/

„Die Bildung des Individuums endet nicht mit dem Hochschulabschluss. Die
Möglichkeit zum Lebenslangen Lernen muss durch die Gesellschaft, den
Arbeitsmarkt und die Hochschulen ausgebaut und als Selbstverständlichkeit
anerkannt werden.“

(4) https://www.fzs.de/2018/03/04/anwesenheitspflicht-das-steht-auf-meiner-not-todo-liste/

„Weiterhin sollten die Hochschulen sich auch verstärkt mit Lehrformen befassen,
die Präsenzlehre punktuell ersetzen können, um auch Student*innen mit zeitlichen
Verpflichtungen zu entlasten. Die inhaltlichen und technischen Methoden aus
Onlinekursen (MOOC) können hier beispielgebend sein. Diese Freiräume sollten die
Hochschulen ausnutzen, um der Vielfalt der Lebensumstände Rechnung zu tragen,
statt dem veralteten Konzept der Anwesenheitspflicht nachzuhängen.“