*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen 30. Oktober eine Entscheidung veröffentlicht, nach welcher die BAföG-Sätze 2014/2015 nicht verfassungswidrig niedrig waren. Die bundesweite Studierendenvertretung fzs kommentiert dies in ihrer ersten Reaktion wie folgt:
Dazu bezieht Emmi Kraft aus dem fzs-Vorstand wie folgt Stellung:
„Es ist fatal, dass das Bundesverfassungsgericht nicht dem Bundesverwaltungsgericht folgt und erkennt, dass die Lage der Studierenden damals schon angespannt war und mittlerweile mehr als prekär ist. Die Sätze liegen unter dem, was als gesetzlich verankertes Existenzminimum verstanden werden kann: dem Bürgergeld. Es braucht daher – unabhängig von der Verfassungswidrigkeit – eine großangelegte Strukturreform, denn die Studien der letzten Jahre zur Lage von Studierenden machen klar: Studierenden geht es schlecht. Es darf kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig sein, damit die Politik sich um die Belange der Studierenden kümmert.“
„Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht für alle Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind. Es wird der ganz grundlegende Charakter verkannt: Das Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass das Teilhaberecht keinen Anspruch begründe, nach dem der Staat Menschen unterstützen müsse, welchen aufgrund gesellschaftlicher Hürden – also Armut – der Zugang zum Studium erschwert wird. In unseren Augen muss allen Menschen der Weg ins Studium offenstehen. Studentische Armut als von Studierenden selbstverschuldete Situation darzustellen, verkennt das eigentliche Ziel des BAföGs: Chancengleichheit. Wir hoffen, dass der Gesetzgeber dennoch zur Vernunft kommt und endlich für Bildungsgerechtigkeit einsteht.“
ergänzt Lisa Iden, Vorständin des fzs.